Außerdem erfährst Du mehr über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und ob es Dich, Dein Business und Deine Webseite betrifft.
Ziel ist es, digitale Angebote wie Webseiten, Online-Shops und Apps für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Doch was bedeutet das konkret für dich und dein Unternehmen?
Und musst du jetzt sofort handeln?
Erstmal durchatmen: Die meisten sind (noch) ausgenommen
Wenn du mit deinem Business zu den Kleinstunternehmen zählst – also weniger als 10 Mitarbeitende hast und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz bleibst – bist du von den umfangreichen Verpflichtungen ausgenommen.
Das heißt konkret:
👉 Du musst deine Website, deinen Online-Shop oder deine Dienstleistung nicht sofort barrierefrei anbieten.
„Eine barrierefreie Webseite ist eine Internetseite, die so gestaltet ist, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, dem Alter oder der verwendeten Technik.
Sprich: Jeder Mensch soll Zugang zu den Inhalten und Funktionen einer Webseite haben – ohne Barrieren.“
Auch Kleinstunternehmen müssen bei Bedarf barrierefreie Informationen bereitstellen können.
Das kann zum Beispiel sein:
ein PDF mit Vertragsinformationen in gut lesbarer Form,
eine telefonische Auskunft für Menschen, die die Website nicht bedienen können,
oder eine einfache Antwort auf die Frage, ob eine Leistung auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist.
Auch wenn du (noch) nicht betroffen bist – irgendwann wirst du es vielleicht sein.
Merkmale einer barrierefreien Webseite:
Bedienbarkeit mit Tastatur: Für Menschen, die keine Maus nutzen können.
Kompatibilität mit Screenreadern: Für blinde oder sehbehinderte Menschen, die sich Inhalte vorlesen lassen.
Hohe Kontraste und skalierbare Schriftgrößen: Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Verständliche Sprache: Für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Sprachkenntnissen.
Alternative Texte für Bilder (Alt-Texte): Damit Bildinhalte auch auditiv oder in Textform erfassbar sind.
Strukturierte Inhalte: Klare Überschriften, sinnvolle Reihenfolge, logischer Aufbau.
Multimediale Alternativen: z. B. Untertitel für Videos oder Gebärdensprache-Einblendungen.
Du verbesserst deine Sichtbarkeit bei Google (SEO)
Kontraste prüfen
→ Ist der Text gut lesbar? Helle Schrift auf weißem Hintergrund ist oft schwer zu erkennen.
Tools: WebAIM Contrast Checker
Alternativtexte für Bilder einfügen (Alt-Texte)
→ Jeder Screenreader liest sie vor. Beschreibe, was auf dem Bild zu sehen ist – knapp, aber sinnvoll.
Beispiel: „Frau mit Blindenhund überquert Straße“ statt „Bild1.jpg“
Struktur verwenden (Überschriften, Listen, Absätze)
→ Nutze HTML-Tags wie <h1>
, <h2>
, <ul>
usw. – sie helfen nicht nur Suchmaschinen, sondern auch Menschen mit Screenreader.
Bedienbarkeit per Tastatur testen
→ Kommt man mit der Tab-Taste durch die Seite? Ist der Fokus sichtbar? Das ist wichtig für Menschen, die keine Maus nutzen können.
Links und Buttons sinnvoll benennen
→ Statt „Hier klicken“ lieber „Mehr erfahren über unser Angebot“ – so weiß man sofort, was passiert.
Barrierefreiheits-Erklärung ergänzen (freiwillig)
→ Du kannst einen kurzen Satz einbauen wie:
„Wir möchten unsere Website für alle zugänglich machen. Wenn dir etwas auffällt, das nicht barrierefrei ist, schreib uns gerne.“
Verzichte auf blinkende oder automatisch startende Inhalte
→ Diese können Menschen mit neurologischen Erkrankungen (z. B. Epilepsie) überfordern.
Autorin: Julia Mertens, Gründerin von m&m Design
„Ist es nicht beeindruckend, welche Möglichkeiten uns das Internet heute bietet? Mich fasziniert es jeden Tag aufs Neue Unternehmen in die digitale Sichtbarkeit zu verhelfen. Ich habe 2019 m&m Design gegründet und teile seitdem mein Wissen rund um Webdesign, Online Marketing, SEO uvm.“
© 2025 m&m Design | Alle Rechte vorbehalten
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